In den Definitionen von verschiedenen Autoren wird der Äquivalenzbegriff ganz unterschiedlich gefasst. Noch vielfältiger und verwirrender wird das Bild, wenn man sich die verschiedenen näheren Bestimmungen uz Äquivalenz vor Augen hält: inhaltliche, textuelle, stilistische, expressive, formale, dynamische, funktionelle, kommunikative, pragmatische, wirkungsmäßige Äquivalenz.
Nach dem Koller muss die Klärung des Äquivalenzbegriffs von drei prinzipiellen Vorüberlegungen ausgehen:
1)(Übersetzungs-)Äquivalenz bedeutet zunächst nur, dass zwischen zwei Texten eine Übersetzungsbeziehung vorliegt; man würde deshalb besser von Äquivalenzrelation statt nur von Äquivalenz sprechen
2)Die Verwendung des Äquivalenzbegriffs setzt die Angabe von Bezugsrahmen voraus
3)Als ZS- Äquivalente werden sprachliche/ textuelle Einheiten verschiedener Art und unterschiedlichen Ranges und Umfanges bezeichnet, die zu AS-Elementen in einer durch Angabe des/ der Bezugsrahmen(s) spezifizierten Äquivalenzrelation stehen…