1.Im Zivilproceß werden alle privatrechtlichen Streitigkeiten behandelt. Seinen Ablauf regelt die Zivilproceßordnung. Der Zivilproceß ist das gerichtliche Verfahren zur Verwirklichung bürgerlich – rechtlicher Ansprüche, also das bürgerlich- rechtliche Streitverfahren. Der Zivilprozeß verwirklicht bürgerlich- rechtliche Ansprüche.
2. Im Zivilproceß streiten zwei oder mehrere Parteien, der Kläger und der Beklagte. Auf jeder Stufe des Verfahrens, werden die beiderseitigen Rechte und Pflichten durch eine Fülle von Verfahrensvorschriften genau festgeleitet.
3. Ein Zivilverfahren wird durch Klage oder durch einen Antrag eingeleitet. Das Verfahren wird von Parteien- Kläger und Beklagter betrieben.
4. Ein Zivilproceß endet durch gerichtliches Urteil oder durch eine Entscheidung. Es endet gegebenfalls nach Durchlaufen von zwei oder mehr Instanzen: die erste Instanz, die Berufungsinstanz und die Revisioninstanz.Der Berufungsprozeß läuft ähnlich ab wie das Verfahren in der ersten Instanz. Das Berufungsgericht überprüft den gesamten Sachverhalt noch einmal genau und umfassed in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. In bestimmten Fällen kann man eine Revision einlegen. Die Revisioninstanz prüft nur noch, ob das Berufungsgericht Gesetze nicht oder falsch angewendet oder Verfahrensvorschriften verletzt hat. Ein anderer Ausgang des Zivilprozes ist möglich, wenn ein Prozeßvergleich geschlossen oder die Klage zurückgenommen wird.…